Fristgerechter Einspruch beim falschen Finanzamt
Glück hatte in diesem Fall ein Steuerpflichtiger, der versehentlich beim falschen Finanzamt Einspruch eingelegt hatte. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten des unachtsamen Steuerpflichtigen, dass die Einspruchsfrist dennoch gewahrt wurde, da das unzuständige Finanzamt den Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist an das zuständige Finanzamt übermittelt hatte. Aktiengesellschaft legt Einspruch gegen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid ein Gegklagt hatte in dem […]
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