Fristwahrende Absendung: Nachweis bei fehlendem Postausgangsbuch (FG)
Um die fristwahrende Absendung eines nicht beim Empfänger eingegangenen Schriftstücks glaubhaft zu machen, kann nicht auf ein Postausgangsbuch verzichtet werden, wenn Schriftstücke nicht kuvertiert in einen Postausgang gelegt werden, eine taggleiche Einlieferung bei der Post nicht sichergestellt ist und im Fristenkontrollbuch zudem keine Adressaten ausgewiesen werden.
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