Geldwäsche: Meldepflicht zum Transparenzregister – Ablauf der Übergangsfrist für GmbH am 30.6.2022
Mit Ablauf des 30.6.2022 endet die Übergangsfrist für die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister für alle GmbH, Unternehmergesellschaften (UG), Partnerschaften und Genossenschaften. Damit nimmt die Umstellung des Transparenzregisters in ein Vollregister einen weiteren wichtigen Schritt, nachdem die Übergangsfrist für Aktiengesellschaften (deutsche und europäische) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bereits am 31.3.2022 abgelaufen ist.
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