Geringfügig Beschäftigte: Neues für Minijobber aus dem Ausland
Ab 1.1.2014 dürfen auch Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Dies gilt für alle Beschäftigen - auch für Minijobber. Ausnahmen gelten weiterhin für Arbeitnehmer und Minijobber aus Kroatien.
Powered by Finanznachrichten