Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufeinanderfolgende Minijobs bei demselben Arbeitgeber
Werden bei demselben Arbeitgeber aufeinanderfolgend Minijobs ausgeübt, gilt dies sozialversicherungsrechtlich oft als durchgehende Beschäftigung. Die Dauer der Unterbrechung kann über die weitere SV-rechtliche Bewertung entscheiden. Arbeitgeber können diese Annahme widerlegen.
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