Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Überschreiten der Minijob-Grenze
Ein Minijob liegt vor, wenn die zu erwartenden Entgeltansprüche des Arbeitnehmers pro Jahr 5.400 EUR nicht überschreiten. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Verdienstgrenze führt zur Beendigung des Minijobs.
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