Geringfügige Beschäftigung: Befreiung von der RV-Pflicht für Minijobs rechtzeitig anzeigen
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von Minijobbern ist an eine Frist gebunden. Wird sie versäumt, sind Pflichtbeiträge zu zahlen. Für diese muss der Arbeitgeber unter Umständen allein aufkommen.
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