Gestaltungsmissbrauch: Verlagerung von privaten Darlehen in den steuerlichen Bereich (FG)
Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR, die allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Schuldzinsen in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern, ist rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 42 AO.
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