Gesundheits-Check: Vom Arbeitgeber angebotene Vorsorgeuntersuchungen kein Arbeitslohn (FG)
Nach aktuell veröffentlichtem Urteil des FG Düsseldorf sind Gesundheits-Checks, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur kostenlosen Teilnahme anbietet, nicht als Arbeitslohn einzuordnen.
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