Gewerbesteuer: Mindesthebesatz von 200 % verfassungsgemäß (BVerfG)
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 %, der ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gilt, ist verfassungskonform. Dies ergeht aus einem aktuellen Beschluss des BVerfG v. 27.1.2010.
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