Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer GmbH (BFH)
Für die Frage, ob eine GbR einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist die Zwischenschaltung einer GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, sondern eine eigene Tätigkeit - z.B. die Bebauung des erworbenen Grundstücks - ausübt.
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