Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung: Lohnsteuerliche Behandlung (BMF)
Für alle bis zum 31.12.2010 beim Arbeitgeber zugeflossenen Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung ist es nicht zu beanstanden, wenn weiter nach den Grundsätzen von R 40b.1 Absatz 12 ff. LStR 2008 verfahren wird.
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