Gewinnfeststellung: Beschränkter Streitgegenstand – Aussetzung des Verfahrens (BFH)
Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der – anlässlich einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft – gegen eine Abfindungszahlung ausscheidende Gesellschafter einen gewerblichen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG erzielt.
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