Gleich lautende Ländererlasse: Vorläufige Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig durchzuführen.
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