Grunderwerbsteuer: Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft (BFH)
Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 v. H. auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird.
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