Häusliches Arbeitszimmer: Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig (BVerfG)
Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010
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