Haftung: Steuerberater kann nicht sämtliche BFH-Entscheidungen kennen (BGH)
Ein Betreiber von Geldspielautomaten verklagte seinen Steuerberater auf Schadensersatz. Sein Vorwurf: Der Berater hätte die Rechtsprechung zur Umsatzsteuerfreiheit seiner Umsätze kennen müssen. Der BGH rekonstruierte die Rechtsentwicklung zur Thematik und kam zu dem Ergebnis, dass dem Steuerberater bei Erklärungsabgabe noch kein Beratungsfehler unterlaufen ist. Die Unkenntnis des Beraters hatte dennoch Folgen.
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