Halbeinkünfteverfahren: Gesetzeslücke bei der Einführung (FG)
Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sog. Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden.
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