Hessisches FG: Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG nicht. Dies gilt auch für sog. Bagatellfälle bei Freiberuflern. So hat das Hessische FG entschieden.
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