Hessisches FG: Besteuerungsrecht bei italienischem Erbe
Das Hessische FG hat entschieden, dass eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers darstellt.
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