Hotelübernachtung und Frühstück: BMF-Schreiben zur Lohn- und Umsatzbesteuerung
Für ausgeführte Beherbungsleistungen gilt seit diesem Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Da die kurzfristige Absenkung des Steuersatzes zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten führte, hat das BMF Stellung genommen. Wir informieren über die lohn- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen.
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