Imbissstand: Abgabe standardisierter Speisen zum ermäßigten Steuersatz (BFH)
Der Verkauf von Würsten, Pommes frites usw. an einem Stand mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen (Ablagebretter) unterliegt als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
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