Insolvenz: Steuerschulden und Steuervergütungsanspruch (BFH)
Das Finanzamt kann mit seinen im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen unternehmerischen Tätigkeit entstanden ist, aufrechnen.
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