Insolvenzgeldumlage: Bundesrat beschließt Erhöung auf 0,41 % ab 1.1.2010
Nun ist es amtlich. Unternehmen müssen zur Insolvenzsicherung ab 2010 mehr als das Vierfache bezahlen: 0,41 % fallen ab 1.1.2010 als Umlage an.
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