Insolvenzverfahren: Ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus Restschuldbefreiung (BMF)
Das BMF stellt die ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus einem Planinsolvenzverfahren (§§ 217 ff. InsO), aus einer erteilten Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) oder einer Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) klar.
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