Insolvenzverwalter: Einkommensteuerliche Qualifizierung der Tätigkeit (FG)
Die Tätigkeit von Konkursverwaltern, Zwangsverwaltern oder Insolvenzverwaltern ist eine vermögensverwaltende Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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