Internet-Domain: Verkauf gilt als privates Veräußerungsgeschäft (FG)
Der Verkauf einer Internet-Domain kann nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist besteuert werden. Das FG Köln widerspricht mit dieser Entscheidung einem Kölner Finanzamt, das die Verkaufserlöse als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG besteuern wollte.
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