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Investitionszulage: Karlsruhe für bessere Kontrolle von Behördenentscheidungen (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht hat die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen gestärkt. Der Gesetzgeber dürfe den Behörden nur in begrenztem Umfang abschließende Entscheidungsbefugnisse einräumen, die nicht von Gerichten überprüft werden können.









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