Kapitalvermögen: Altverluste noch bis Ende 2013 nutzbar
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor 2009 haben, sollten aufpassen: Diese Veräußerungsverluste können nur noch mit bis Ende 2013 erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Diese Altverluste kann ausschließlich das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnen, denn dort wurden Altverluste festgestellt und fortgeschrieben. Hierfür müssen Anleger dem Finanzamt eine Jahressteuerbescheinigung ihrer [...]
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