Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Stadtrundfahrten mit Schiffen
Für die Umsätze aus der Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sieht das deutsche Umsatzsteuerrecht eine Besteuerung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % vor. Demgegenüber unterliegen Umsätze aus einer Stadtrundfahrt mit Schiffen, bei der ein Wechsel der Fahrgäste aufgrund fehlender Zwischenhaltestellen regelmäßig nur an zwei Anlegern zu Beginn und am […]
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