Keine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nach EuGH-Urteil (BFH)
Betreiber von Glücksspielautomaten sind nicht berechtigt, die Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach der Sechsten EG-Richtlinie für Zeiträume geltend zu machen, für die bereits bestandskräftige Steuerbescheide vorliegen.
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