Keine Ausschüttung trotz Bilanzgewinn
Grundsätzlich darf bei Kapitalgesellschaften und der Kapitalgesellschaft & Co. KG ein Bilanzgewinn ausgeschüttet werden, ohne dass hierdurch eine Haftung bzw. der Verlust der Haftungsbeschränkung droht. Es gibt jedoch einige, u.a. durch das BilMoG eingeführte Ausschüttungssperren, an die insbesondere jetzt, im 1. Jahr nach Einführung des BilMoG zu denken ist.
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