Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur
Wenn ein Steuerpflichtiger gegen das Finanzamt klagen will, ist es erforderlich, dass die Klageschrift den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formvorschriften genügt. Eine Klageerhebung mit einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht zulässig. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine vom Kläger unterschriebene Klageschrift im Anhang beigefügt wurde, wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Köln […]
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