Kinderbeförderung zur Schule: Fahrtaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig (FG)
Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule gebracht haben, können weder als Werbungskosten der Eltern noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden, so das FG Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil.
Powered by Reisesuchmaschine