Kindergeld bei mehraktiger Ausbildung
Nach Erreichen der Volljährigkeit kann sich der Anspruch auf Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern. Ob auch weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht, hängt auch davon ab, ob bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden (BFH, Urteil vom 15. April 2015, Az. V […]
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