Kindergeld: Volljährige geistig behinderte Person als Pflegekind (BFH)
Der BFH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine nach Eintritt der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommene geistig behinderte Person als Pflegekind angesehen werden kann mit der Folge, dass für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
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