Kinderwunsch - Kosten einer künstlichen Befruchtung auch für homosexuelle Paare absetzbar
Auch gleichgeschlechtliche Paare haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs einen Anspruch darauf, die Kosten für eine künstliche Befruchtung steuerlich geltend zu machen. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.Von FOCUS-Online-Experte Ralf Nick
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