Klageverfahren eines Mitunternehmers: Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz (BFH)
Eine Personengesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, muss mangels rechtlicher oder faktischer Vollbeendigung zum Klageverfahren des Mitunternehmers betreffend die Höhe seines Aufgabegewinnanteils beigeladen werden, wenn das Insolvenzverfahren deshalb noch nicht abgeschlossen ist, weil der Insolvenzverwalter noch ausstehende Einlagen der Gesellschafter oder für die Gläubigerbefriedigung nach § 171 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 HGB benötigte Beträge einfordert.
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