Körperschaftsteuer: Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungswidrig (
Das BVerfG hat festgestellt, dass die Übergangsregeln für den im Jahr 2001 vollzogenen Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar sind. Der Gesetzgeber wird verpflichtet bis zum 1.1.2011 für die noch nicht bestandskräftigen Fälle eine Neuregelung zu treffen.
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