Krankenpflege im Universitätsklinikum keine selbständige Honorartätigkeit
Die Tätigkeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie in einem Krankenhaus stellt trotz Vereinbarung von freiberuflicher Honorartätigkeit eine abhängige Beschäftigung dar, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Fachkrankenpflegerin aus Bochum, die mit dem Universitätsklinikum Essen eine Tätigkeit als Honorarkraft zu einem Stundensatz von 45 € vereinbart hatte. Auf der Basis dieser […]
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