Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen: Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen wegen Coronavirus
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Ebenso erhalten Mitarbeiter einzelner Unternehmen Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Derartige Leistungen bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Powered by Versicherungsvergleich