Ländererlass Kommentierung: Details zur erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung bei Beteiligungsstrukturen
Unternehmerisches Vermögen wird erbschaftsteuerlich nur dann verschont, wenn der Erwerber die Lohnsumme im erworbenen Betrieb weitgehend unverändert beibehält. Die obersten Finanzbehörden der Länder erklären mit Erlass vom 5.12.2012, wie diese Lohnsummenregelung bei Beteiligungsstrukturen anzuwenden ist.
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