Ländererlasse: Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen
Die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen stellen Betriebsausgaben dar. Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gilt Folgendes:
Powered by Finanznachrichten