Ländererlasse: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014
Für das Kalenderjahr 2014 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs. 2 AO bis zum 31.5.2015 bei den Finanzämtern abzugeben.
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