Ländererlasse: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015
Für das Kalenderjahr 2015 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer und zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung bis zum 31.5.2016 abzugeben. Fristverlängerungen sind unter Umständen möglich.
Powered by Versicherungsvergleich