Langfristiger Leerstand: Vermietungsabsicht setzt zielgerichtete Maßnahmen voraus (BFH)
Die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ist zu vermuten, wenn der Eigentümer einer nicht vermietbaren Immobilie bauliche Umgestaltungen zur Herstellung der Vermietbarkeit unterlässt.
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