LfSt: Erbschaftsteuer-Freibetrag für Pflegeleistungen
Das Erbschaftsteuergesetz befreit einen steuerpflichtigen Erwerb bis zu 20.000 EUR, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist.
Powered by Stromvergleich