LfSt Kommentierung: Aussetzung der Vollziehung bei fehlender Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
Nach Ansicht des BFH sollen Finanzämter die Steuervergünstigung für Baudenkmäler (§ 10f Abs. 1 EStG) bei fehlender Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde zunächst im Schätzungswege berücksichtigen. Das LfSt Bayern lässt in dieser Frage nun die Aussetzung der Vollziehung zu.
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