LfSt Kommentierung: Einbringung – Details zur Wahlrechtsausübung
Das LfSt Bayern hat sich zu einigen Detailfragen der Wahlrechtsausübung bei einer Einbringung geäußert. Damit werden nicht nur die Ausführungen im sog. Umwandlungserlass konkretisiert, sondern auch die vorhergehenden Anweisungen in der Verfügung vom 7.7.2014 aktualisiert.
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