LfSt Kommentierung: Instandhaltungsrücklage bei der Erbschaftsteuer als Kapitalforderung
Erwirbt der Käufer einer Wohnung das Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage des Verkäufers mit, unterliegt dieser Vorgang nach der Rechtsprechung des BFH nicht der Grunderwerbsteuer. Das LfSt überträgt diese Rechtsprechung nun auf die Erbschaftsteuer.
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